Abteilungsordnung/ Erstattungen

 

Abteilungsordnung Triathlon

Abteilungsordnung Triathlon

Präambel

Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männern in gleicher Weise offensteht.

§ 1 Ermächtigungsgrundlage

Grundlage für diese Abteilungsordnung ist die Satzung des Harzer Schwimmvereins 2002 e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Name der Abteilung

Die Abteilung gibt sich folgenden Namen: Harzer Schwimmverein Wernigerode 2002 e.V. Abt. Triathlon

§ 3 Status der Abteilung

(1) Die Abteilung ist rechtlich unselbstständig und organisatorisch eine Untergliederung des Vereins. Die Abteilung kann keine eigenen Rechtsgeschäfte abschließen, die im Wert den in der Vereinssatzung festgelegten Betrag überschreiten.

(2) Die Triathlonabteilung führt den Sportbetrieb in Übereinstimmung mit den Statuten der DTU (Deutsche Triathlon Union) nach Ziffer 17.2 der Satzung in eigener Verantwortung durch.

§ 4 Mitglieder

Alle Mitglieder der Abteilung sind Mitglieder des Vereins und unterliegen den in der Vereinssatzung für die Mitglieder festgelegten Rechten und Pflichten. Maßgebend für die Mitgliedschaft in der Abteilung ist ein entsprechender Eintrag in der Mitgliederliste des Vereins. Das gilt gleichermaßen für aktive wie für passive Mitglieder der Abteilung.

§ 5 Mitgliederverwaltung

Die Belange der Mitgliederverwaltung werden von der Geschäftsstelle des Vereins wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug. Die Abteilung und die Geschäftsstelle unterrichten sich gegenseitig über An- und Abmeldungen von Mitgliedern in der Abteilung.

§ 6 Organe

Die Organe der Abteilung sind die Jahreshauptversammlung des HSV 2002 e.V., der Abteilungsvorstand und die Abteilungsversammlung.

§ 7 Abteilungsvorstand

(1) Der Abteilungsvorstand besteht aus dem Abteilungsleiter, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart des HSV 2002 e.V..

(2) Die Wahl der Abteilungsleitung durch die Mitgliederversammlung der Abteilung erfolgt mit sofortiger Wirkung, jedoch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Vereins.

(3) Für die Bestellung zum Abteilungsvorstand sowie für Art, Dauer und Beendigung der Amtsführung gelten die Regelungen in der vereinssatzung entsprechend. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 8 Abteilungsversammlung

(1) In der Abteilungsversammlung haben alle Mitglieder der Abteilung eine Stimme.

(2) Die Abteilungsversammlung findet mindestens alle 2 Jahre im ersten Quartal eines Jahres statt und mindestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung des Vereins. Sie wird vom Abteilungsvorstand schriftlich einberufen. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen.

(3) Die Tagesordnung setzt der Abteilungsvorstand fest. Sie muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Eröffnung der Abteilungsversammlung durch den Abteilungsleiter
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit der Abteilungsversammlung
  • Jahresbericht des Abteilungsvorstands
  • Jahresbericht der Gruppenleiter
  • Jahresbericht des Kassenwarts des HSV 2002 e.V.
  • Entlastung des Abteilungsvorstands
  • Wahl des Abteilungsvorstands
  • Genehmigung des Finanzplans der Abteilung
  • Anträge
  • Verschiedenes

(4) Die Abteilungsversammlung wählt den Abteilungsvorstand.

(5) Die Abteilungsversammlung nimmt den zweijährlich vorzulegenden Geschäftsbericht entgegen und erteilt dem Abteilungsvorstand Entlastung.

(6) Der Vereinsvorstand hat das Recht an den Versammlungen des Abteilungsvorstandes und den Abteilungsversammlungen teilzunehmen. Entsprechende Einladungen sind dem Vorstand weiterzuleiten.

§ 9 Änderung der Abteilungsordnung

Änderungen der Abteilungsordnung werden von der Abteilungsversammlung beschlossen und müssen vom Vorstand des Vereins bestätigt werden.

§ 10 Ergänzende Geltung

Bei Angelegenheiten, für die diese Abteilungsordnung keine Regelung trifft, gelten die Satzung des Vereins und die Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen entsprechend.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Beschluss der Jahreshauptversammlung in Kraft.

Wernigerode, 19.08.2021

Kostenerstattungsrichtlinie Abt. Triathlon

Kostenerstattungsrichtlinie Harzer Schwimmverein Wernigerode 2002 e.V. Abt. Triathlon

Kostenerstattungsrichtlinie Harzer Schwimmverein Wernigerode 2002 e.V.
Abt. Triathlon

Erstattungsrichtlinien

Startpassgebühren für aktive Athleten der Deutschen Triathlon Union werden vom Verein getragen.
Startgebühren von Triathlon-Wettkämpfen werden grundsätzlich bis zu einem personenbezogenen Gesamtbetrag von
- 30,00 € im Breitensport
- 80,00 € für aktive Landesligavertreter
pro Jahr erstattet.
Laufwettkämpfe, etc. sind von der Kostenerstattung ausgeschlossen.
Fahrkosten werden nicht erstattet.
Bei begründeter, finanzieller Notwendigkeit behält sich der Verein vor die zu erstattenden Gesamtbeträge zu senken.

Inanspruchnahme der Kostenerstattung

Um die Kostenerstattung von Startgebühren in Anspruch zu nehmen, sind die Quittungen der angefallenen Startgebühren sind unmittelbar innerhalb von 2 Wochen bei den zuständigen Personen (siehe 4. Kontaktdaten) einzureichen.

Inkrafttreten der Kostenerstattungsrichtline

Die Kostenerstattungsrichtlinie findet ab der Saison 2019 Anwendung.

Kontaktdaten

Verantwortlich:
Frank Walentowski (Geschäftsstelle)
Adresse: Weinbergstraße 2, 38855 Wernigerode
Telefon: +49 (0) 3943 501955

Unterstützend:
Jörn Michaelis
Adresse: Johann-Sebastian-Bach-Str. 3, 38855 Wernigerode
Telefon: 01703184969

Wernigerode, 19.08.2021